Dienstleistungsnachmittage auch mittwochs und donnerstags
Um noch mehr Kunden das An-, Um- und Abmelden ihrer Fahrzeuge zeitnah zu ermöglichen, hat die Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises ihr Serviceangebot um Nachmittagssprechstunden an zwei zusätzlichen Wochentagen erweitert. Das teilt die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreises mit.
Ab Mitte September kommen zum bereits bestehenden Nachmittagsangebot am Dienstag in Bad Schwalbach Servicezeiten in der Außenstelle Rüdesheim am Mittwoch und in Idstein am Donnerstag hinzu.
Bürgerinnen und Bürger können in Rüdesheim ab dem 14. September mittwochs und in Idstein ab dem 15. September donnerstags Online-Termine zwischen 14.00 und 18.00 Uhr buchen. Der Dienstleistungsnachmittag in Bad Schwalbach findet weiterhin dienstags statt. Auch hier können Online-Termine für den Zeitraum von 14.00 bis 18.00 Uhr vereinbart werden.
Damit haben die Bürgerinnen und Bürger und hier besonders berufstätige Menschen an drei Nachmittagen in der Woche die Möglichkeit, ihre Zulassungsangelegenheiten zu erledigen.
Grundsätzlich gilt: Die Nachmittags-Servicezeiten können nur mit einer vorherigen Online-Terminvereinbarung unter https://tempus-termine.com/termine/index.php?anlagennr=49 in Anspruch genommen werden.
Wie die Pressestelle des Rheingau-Taunus-Kreises mitteilt, können auch im kommenden Schuljahr Schülerinnen und Schüler ab der elften Klasse wieder eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Der Besuch folgender Schulformen kann nach dem BAföG gefördert werden: Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen in den letzten beiden Schuljahren, Berufsaufbauschulen sowie Berufsfachschulen ab der Klasse 11, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln. Weiterhin der Besuch der einjährigen Fachoberschule, der zweijährigen Fachoberschule bei eigener Wohnung, Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, und Fachschulen ab der Klasse 11, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
Der Besuch anderer Schulformen wird nur in Ausnahmefällen nach dem BAföG finanziell unterstützt. Die Ausbildungsförderung richtet sich nach dem Elterneinkommen des vorletzten Kalenderjahres und ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anträge auf BAföG und weitere Auskünfte sind beim Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises, Amt für Ausbildungsförderung, Heimbacher Straße 7, 65307 Bad Schwalbach, Telefon 06124/510653 und -677, erhältlich. Antragsvordrucke können Interessierte unter www.bafög-hessen.de online ausfüllen und ausdrucken. Weiterhin besteht die Möglichkeit unter www.bafoeg-digital.de einen Antrag online zu stellen.
Selbsthilfegruppen sind für viele Menschen eine große Hilfe. Bei körperlichen oder psychischen Erkrankungen ergänzen sie wirkungsvoll die ärztliche Behandlung und haben sich deshalb einen festen Platz im Gesundheitssystem erobert.
Ob Aphasie, Depression, Krebserkrankung, Osteoporose, Rheuma oder Alkoholprobleme - das Spektrum der Selbsthilfegruppen in der Region ist vielfältig. Das Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises unterstützt die wichtige Arbeit der Gruppen durch die jährliche Herausgabe eines Verzeichnisses. Dieses übersichtliche Faltblatt listet die Kontaktpersonen der rund 40 Gruppen auf, geordnet nach den Themenkreisen chronische Krankheiten und Behinderungen, Krebserkrankungen, Kinder und Eltern, seelische Gesundheit sowie Sucht.
Die Verzeichnisse liegen in vielen Rathäusern und Apotheken aus. Sie können telefonisch angefordert werden bei KISS - Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen, Gesundheitsamt Bad Schwalbach, unter 06124/510-399 oder per E-Mail: christine.stier@rheingau-taunus.de. Die Selbsthilfekontaktstelle hilft gerne allen Interessierten bei der Suche nach einer geeigneten Gruppe; sie berät die Selbsthilfegruppen im Landkreis und bietet Unterstützung bei Gruppengründungen an.
Die Mehrzahl der aufgeführten Gruppen trifft sich im Rheingau-Taunus-Kreis. Es gibt aber auch Gruppen, deren Ansprechpartner im Landkreis leben, die ihre Treffpunkte aber außerhalb des Kreises im Rhein-Main-Gebiet haben mit Mitgliedern aus der gesamten Region.
Die Gruppen treffen sich regelmäßig, und neben dem Erfahrungsaustausch wird oft auch die Geselligkeit gepflegt.
Weitere Informationen unter www.bne-portal.de.
Landrat Frank Kilian ruft zur Beteiligung auf
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Deutsche Unesco-Kommission fördern hervorragendes Engagement für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) mit dem „Nationalen Preis - Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Zudem wird auch 2023 wieder ein BNE-Newcomer-Preis vergeben.
„Wir möchten Kitas, Schulen und Hochschulen sowie Unternehmen, Vereine, Netzwerke, Kommunen, die Zivilgesellschaft, aber auch Einzelpersonen herzlich einladen, sich für den BNE-Preis 2023 zu bewerben“ ruft Landrat Kilian zur Beteiligung auf.
Die mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Ehrung würdigt Akteurinnen und Akteure, die Bildung für nachhaltige Entwicklung erfolgreich umsetzen, in hervorragender Weise in ihre pädagogische Arbeit integrieren und somit dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bis 2030 zu erreichen.
Bewerbungen sind bis zum 15. September 2022 möglich. Bewerberinnen und Bewerber müssen sich hierfür zunächst auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission registrieren unter https://www.unesco.de/bildung/bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/bne-akteure/registrieren. Die Einreichung der Bewerbung erfolgt über das angelegte Akteursprofil. Der Preis wird in den vier Kategorien „Lernorte“, „Multiplikator*innen“, „Bildungslandschaften“ und „Newcomer“ verliehen.
Für die Kategorie Newcomer des „Nationalen Preises - Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ können Kandidatinnen und Kandidaten, anders als in den drei weiteren Kategorien, vorgeschlagen werden. Ein BNE-Newcomer weist in seiner Arbeit bereits Bezüge zu BNE auf und setzt diese um. Der Newcomer-Preis möchte neue Akteurinnen und Akteure in der BNE- Landschaft (und darüber hinaus) sichtbar machen, unterstützen und motivieren, ihre Arbeit in Bezug auf BNE zu intensivieren und zu verstetigen. Er trägt somit zu einer nachhaltigen Gestaltung der Gesellschaft bei. Vorschläge für den Sonderpreis können an bne-preis@unesco.de übermittelt werden.
„Seit dem 16. August 2022 können die ersten Anträge aus der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 für Förderprogramme aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gestellt werden“, darauf weist Landrat Frank Kilian hin. In der ersten Tranche wurden Förderaufrufe in drei Förderprogrammen geöffnet. Es handelt sich dabei um die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Unternehmen, die Förderung von Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben im Energiebereich (Förderung innovativer Energievorhaben) sowie die Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Invest).
Beim ersten Förderaufruf können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben, unterstützt werden. Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) von Unternehmen im Bereich der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Förderfähig sind Sachkosten (z.B. Kosten für Instrumente und Ausrüstung), Personal- und Gemeinkosten.
Achim Staab, für die Wirtschaftsförderung im Kreis zuständig, weist ergänzend darauf hin, dass im Förderprogramm zu den innovativen Energievorhaben neben KMU und Forschungseinrichtungen auch kommunale Gebietskörperschaften sowie Zweckverbände, Verbände, Vereine, Stiftungen und Genossenschaften förderfähig sind.
Auch bei der Förderung von Investitionen in den produktionsintegrierten Umweltschutz (PIUS-Invest) werden kleine und mittlere Unternehmen bei der Umstellung auf ressourceneffiziente Technologien, Prozessoptimierungen, die betriebliche Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess berücksichtigt. Fördervoraussetzung ist, dass ein positiver Beitrag des Vorhabens zur CO2-Bilanz des Unternehmens geleistet wird. Gerade in der aktuellen Energiekrise kommt diesem Förderprogramm eine besondere Bedeutung zu.
Der Förderzuschuss aus dem EFRE liegt in der Regel bei 40 Prozent. Bei nichtgewerblichen Antragstellern kann der Zuschuss für Pilot-, Demonstrations- und Entwicklungsvorhaben höher ausfallen.
Im aktuellen hessischen Staatsanzeiger ist der veröffentlichte Förderaufruf mit weiteren Informationen wie Inhalten, Auswahlkriterien und Ansprechpartnern enthalten.
Die Anträge können im Kundenportal der hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank gestellt werden. Hierzu ist eine einmalige Registrierung auf der Webseite https://foerderportal.wibank.de notwendig. Zur endgültigen Genehmigung der Projekte muss allerdings noch die Förderrichtlinie ebenfalls im Staatsanzeiger veröffentlicht werden.
Landrat Frank Kilian und Wirtschaftsförderer Achim Staab ermutigen alle interessierten Projektträger, sich an die im Förderaufruf genannten Stellen zu wenden, ihre Förderchancen auszuloten und zu nutzen.