Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Verarbeiten und Lagern von Brennholz für den eigenen Bedarf ist grundsätzlich zulässig. Dabei bitten wir jedoch um Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft.
Insbesondere die Verarbeitung größerer Mengen mit lärmintensiven Maschinen kann zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anwohner führen. Für lärmintensive Geräte gelten die üblichen Ruhezeiten. An Sonn- und Feiertagen dürfen diese nicht eingesetzt werden.
Wir bitten Sie daher, größere Mengen Brennholz aus Rücksicht auf die Anwohner möglichst nicht innerhalb der Ortslage zu verarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. So tragen wir gemeinsam zu einem guten nachbarschaftlichen Miteinander bei.