Liebe Hohensteinerinnen und Hohensteiner,
Sie haben es den Medien sicherlich schon entnommen, öffentliche Gebäude unterliegen neuen Regelungen, was die Raumtemperatur angeht. Während im Rathaus die Raumtemperatur auf 19° C gesenkt und das Bürgerbüro in einen energetisch günstigeren Bereich verlegt wird, gibt es auch für unsere Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehren, Jugendclubs und gemeindlich genutzten Vereinsräumlichkeiten neue Regelungen.
Die Sporthallen werden auf 15° C reduziert. Alle übrigen Räumlichkeiten, soweit sie genutzt werden, werden auf 19° C reduziert. Die Nutzungsmöglichkeit der Hallen bleibt gewährleistet, sofern sie für ihr Sportangebot höhere Hallentemperaturen benötigen, halten wir drei Hallen vor, die trotzdem genutzt werden können: Das Haus des Dorfes in Steckenroth, das Gemeindezentrum in Breithardt und das Dorfgemeinschaftshaus in Holzhausen über Aar.
Uns ist bewusst, dass es bei einzelnen Gruppen und privaten Feiern hiermit zu Einschränkungen kommt. Um unsere gesetzliche Verpflichtung nachzukommen, sind wir aber zu diesem Schritt gezwungen. Für einzelne Veranstaltungen, wie beispielsweise die Kerb, Theaterveranstaltungen oder ähnliche Veranstaltungen mit großem öffentlichen Interesse, wird die jeweilige Halle, unabhängig vom Standort, auf 19° C beheizt. Alle Maßnahmen entfalten ab 01. November 2022 ihre volle Wirksamkeit und gelten zunächst befristet bis zum 30. April 2023.
Ferner wird die Zeit, in der die reduzierte LED Straßenbeleuchtung an ist, von 21.00 bis 06.30 Uhr ausgedehnt, damit um zwei Stunden, verlängert. Auf ein vollständiges Abschalten möchten wir zur Wahrung der Sicherheit verzichten.
Wir verbinden mit den Maßnahmen einen beispielhaften Umgang mit der in diesem Winter knappen Ressource Strom und Gas und hoffen auf Ihr Verständnis.