Nachdem Sie sich bei der Gemeinde Hohenstein an- bzw. umgemeldet haben, haben Sie die Möglichkeit, bei Umzügen innerhalb des Rheingau-Taunus-Kreises die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein im Bürgerbüro der Gemeinde Hohenstein vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass kein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden kann. Wurde bereits auf Ihrem Fahrzeugschein eine Adressänderung vorgenommen, ist eine Änderung der Anschrift bei der Gemeinde leider nicht möglich, da ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden muss und dies nur bei der Zulassungsbehörde des Kreises möglich ist.
Bitte bringen Sie Ihren Ausweis/ Pass und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Umschreibung der Adresse mit. Die Gebühr für die Adressänderung beträgt zur Zeit 10,80 €.