Aufgrund der Systemumstellung unseres Finanzsystems werden die Abbuchungen der Fälligkeiten erst zum 15. März beginnen und die Jahresfestsetzungen der Fälligkeiten auf zehn Monate verteilt werden. Die Grundsteuerbescheide A und B sowie Wasser- und Schmutzwasserabrechnungen werden sich verzögern und nicht wie gewohnt schon Ende Januar an alle Steuerpflichtigen versendet werden.