Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hohenstein
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein in ihrer Sitzung am 11. Juli 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.304.760 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 15.265.531 EUR |
| mit einem Saldo von | 39.229 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 763.044 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 763.044 EUR |
| mit einem Überschuss von | 802.273 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.188.197 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.922.826 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.021.816 EUR |
| mit einem Saldo von | - 2.098.990 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.000.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 522.050 EUR |
| mit einem Saldo von | 1.477.950 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | - 558.357 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.000.000,- EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 655.000 Euro veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,- EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 343 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 735 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
§ 6
Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 8
Die Erheblichkeitsgrenze für die Ausgaben nach § 100 (1) HGO wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Hiermit genehmige ich
1. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite in Höhe von
2.000.000,00 EUR
(i. W.:,,zwei Millionen Euro")
gemäß§ 97a Nr. 4 in Verbindung mit§ 103 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung (HGO),
2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Ver pflichtungsermächtigungen in Höhe von
655.000,00 EUR
(i.W.:,,sechshundertfünfundfünfzigtausend Euro")
gemäß§ 97a Nr. 3 in Verbindung_mit§ 102 Abs. 4 HGO,
3. den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000,00 EUR
(i. W.:,,zwei Millionen Euro")
gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.
Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom 04. bis 17. Oktober 2022 im Rathaus, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein, Zimmer 1.03, öffentlich aus (nach vorheriger Terminvereinbarung).