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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 41/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Hohenstein

Haushaltssatzung

der Gemeinde Hohenstein, Rheingau-Taunus-Kreis

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein in ihrer Sitzung am 11. Juli 2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Überschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den

Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.000.000,- EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 655.000 Euro veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,- EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für die Haushaltsjahre 2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2. Gewerbesteuer auf

§ 6

Es gilt das von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Die Erheblichkeitsgrenze für die Ausgaben nach § 100 (1) HGO wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.

Hohenstein, den 12.07.2022 — Daniel Bauer
Der Gemeindevorstand — Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Hiermit genehmige ich

1. den Gesamtbetrag der in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.000.000,00 EUR

(i. W.:,,zwei Millionen Euro")

gemäß§ 97a Nr. 4 in Verbindung mit§ 103 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung (HGO),

2. den in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Gesamtbetrag der Ver pflichtungsermächtigungen in Höhe von

655.000,00 EUR

(i.W.:,,sechshundertfünfundfünfzigtausend Euro")

gemäß§ 97a Nr. 3 in Verbindung_mit§ 102 Abs. 4 HGO,

3. den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000,00 EUR

(i. W.:,,zwei Millionen Euro")

gemäß § 97a Nr. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO.

Der Haushalt liegt zur Einsichtnahme vom 04. bis 17. Oktober 2022 im Rathaus, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein, Zimmer 1.03, öffentlich aus (nach vorheriger Terminvereinbarung).

Hohenstein, 28.09.2022 — Daniel Bauer
Der Gemeindevorstand — Bürgermeister