Frau Jennifer Krämer, In Gruben 7, 65329 Hohenstein, ist mit Ablauf des 01.10.2024 als Vertreter der Hennethaler Liste aus dem Ortsbeirat Hennethal der Gemeinde Hohenstein durch Wegzug ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wird hiermit festgestellt, dass der Sitz unbesetzt bleibt, da der Wahlvorschlag der Hennethaler Liste erschöpft ist.
Weiterhin wird gemäß § 82 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung festgestellt, dass der Ortsbeirat Hen- nethal in Folge des Ausscheidens von Frau Jennifer Krämer weniger als die vorgeschriebene Mindestanzahl an Mitgliedern hat und die Einrichtung des Ortsbeirats für die Dauer der restlichen laufenden Wahlzeit entfällt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises der Gemeinde Hohenstein binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter/der Wahlleiterin, Schwalbacher Straße 1, 65329 Hohenstein einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.