Für die Berechnung des Wasserverbrauches bitten wir um Ablesung der Wasserzählerstände zum 31.12.2022.
Immobilien, die bereits mit einem Funkzähler ausgestattet sind, erhalten keine Ablesekarte! Die Ablesung der Funkzähler erfolgt seitens der Gemeindeverwaltung Hohenstein.
Zur Ablesung der Wasserzähler ohne Funk werden, wie in den vorangegangenen Jahren, die Ablesekarten in der KW 49/50 versendet.
Die Ablesekarten sind bis zum 08. Januar 2022 ausgefüllt an die Gemeindeverwaltung zurückzureichen und können per Post, per Fax oder E-Mail zugesendet oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden. Bitte geben Sie bei der Übermittlung per E-Mail unbedingt die Zählerdaten, die sich auf der Ablesekarte befinden, an. Die Übermittlung des Zählerstandes kann auch direkt über die Homepage der Gemeinde Hohenstein (www.hohenstein-hessen.de) erfolgen. In der Menüleiste finden Sie unter Aktuelles, Punkt „Wasserzähler“ die Möglichkeit der Abgabe der Wasserzählerstande.
Bei Rückfragen können Sie sich an Frau Schmitt (06120/2941) wenden oder eine E-Mail an steueramt@hohenstein-hessen.de senden.