„Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in Auftrag gegeben hat. Geprüft wurde, welche Verpflichtungen sich für Städte und Kreise als Träger der Altenhilfe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ergeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen. Die BAGSO fordert Städte und Kreise auf, eine Grundausstattung an Angeboten der offenen Altenarbeit bereitzuhalten. (…)
„Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. Dabei müssten die Städte und Kreise die Angebote nicht notwendig selbst vorhalten, sondern könnten sie im Zusammenwirken mit anderen öffentlichen oder privaten Akteuren erbringen.“
Die Gemeinde Hohenstein hat das Anliegen soziale Altenhilfe im Sinne des oben genannten Gesetzes im Zusammenwirken mit dem Rheingau-Taunus-Kreis zu leisten nach 22 Jahren offener Seniorenarbeit bereits im Oktober dieses Jahres weiterführend präzisiert und damit gestärkt. Der neu geschaffene Sachbereich Soziales, Ehrenamt, Gesundheit und Bildung bindet die Themen des Alterns auf der Grundlage des § 71 SGB XII ein und setzt verstärkt auf Beratung und Unterstützung in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Pflege des Rheingau-Taunus-Kreis.
Ansprechpartnerin ist Frau Heiler-Thomas. Sie erreichen Sie vormittags unter 06120/2924 oder per E-Mail beate.heiler-thomas@hohenstein-hessen.de. Selbstverständlich werden alle Gespräche vertraulich behandelt.
Bei Interesse lässt sich das gesamte Gutachten hier nachlesen: https://www.bagso.de/studie/die-altenhilfe-nach-71-sgb-xii-und-der-rechtliche-rahmen-fuer-ihre-weiterentwicklung/.