Liebe Breithardterinnen/Liebe Breithardter,
am 15. März 2026 werden u.a. neue Ortsbeiräte in Hessen gewählt. Zum ersten Mal wird es in Breithardt keine Kandidatenlisten von politischen Parteien geben, sondern nur eine gemeinsame parteiunabhängige "Bürgerliste".
Bisher haben elf Personen ihr Interesse bekundet, sich aufstellen zu lassen. Dies geschieht in der Aufstellungsversammlung am Dienstag, 16. Dezember 2025 um 19:00 Uhr im Clubraum des Gemeindezentrums. Hierzu sind alle Breithardterinnen und Breithardter herzlich eingeladen - auch alle, die nicht kandidieren.
| Tagesordnung: | ||
| 1. | Begrüßung | |
| 2. | a) | Wahl eines Versammlungsleiters |
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| b) | Wahl eines Schriftführers |
| 3. | Entscheidung über den Namen der Wählergruppe mit Kurzbezeichnung | |
| 4. | a) | Wahl einer Vertrauensperson und deren Stellvertretung |
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| b) | Wahl von zwei Ersatzpersonen |
| 5. | Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten | |
| 6. | Losverfahren zur Findung der Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber | |
| 7. | Geheime Wahl über die Liste der Bewerberinnen und Bewerber | |
| 8. | Verschiedenes | |
Im Rahmen der Aufstellungsversammlung können noch weitere Kandidatinnen und Kandidaten ergänzt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich. Sollten Sie an der Aufstellungsversammlung nicht teilnehmen können und ebenfalls den Wunsch nach einer Kandidatur haben, melden Sie sich bitte vorab bei Ortsvorsteher Andreas Gerloff (Tel. 0152/53745038).
Bei der Ortsbeiratswahl im März 2026 hat jede/jeder Wahlberechtigte maximal so viele Stimmen, wie es Sitze im Breithardter Ortsbeirat gibt - nämlich sieben. Diese kann er innerhalb der Bürgerliste nach Belieben verteilen und einer Person bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Die sieben Kandidaten der Liste, die die meisten Stimmen erhalten haben, bilden den neuen Ortsbeirat und wählen in einer der ersten Ortsbeiratssitzungen nach der Kommunalwahl aus ihren Reihen u.a. den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber stehen als potenzielle Nachrücker zur Verfügung, falls gewählte Personen während der Wahlperiode aus dem Ortsbeirat ausscheiden.