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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 5/2025
Aus unserer Gemeinde
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Wegfall der Bereitstellung von Steuererklärungsvordrucken in den Kommunen

Zum 01.01.2025 wurde seitens der hessischen Finanzämter die Weiterleitung der Steuervordrucke an die Kommunen eingestellt. Somit können keine Formulare mehr bei der Gemeindeverwaltung ausgegeben werden.

Sofern Sie keine Online Steuererklärung (ELSTER) abgeben möchten, erhalten Sie Ihre Vordrucke nur noch über das Finanzamt Rheingau-Taunus Verwaltungsstelle Bad Schwalbach. Weitere Infos finden Sie hier.

https://finanzamt.hessen.de/service/finanzaemter-in-hessen/finanzamt-rheingau-taunus