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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 50/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 915), der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2022 (GVBl. I S. 16) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenstein am 05. Dezember 2022 die folgende Satzung beschlossen:

Änderung der Hundesteuersatzung

Artikel 1

§§ 5 und 9 (3) neu erhalten folgende Fassung:

§ 5 Steuersatz

Die Steuer beträgt jährlich für

den ersten Hund

90,- EUR,

den zweiten Hund

120,- EUR,

jeden weiteren Hund

150,- EUR,

gefährliche Hunde

540,- EUR.

§ 9 Festsetzung und Fälligkeit

(3) Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, ergeht kein neuer Bescheid. Der ursprüngliche Bescheid behält seine Gültigkeit bis zu einer Änderung.

Artikel 2

Artikel 1 tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Hohenstein, den 07.12.2022  —  Daniel Bauer
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenstein  —  Bürgermeister