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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 51/2024
Aus unserer Gemeinde
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Bürgermeisterwahl am 26. Januar 2025

Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie an der Bürgermeisterwahl durch Briefwahl teilnehmen möchten, haben Sie ab dem 16.12.2024 die Möglichkeit, einen Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen bis 04. Januar 2025 zugestellt.

Die Beantragung eines Wahlscheins (Briefwahlunterlagen) kann erfolgen:

1.

Schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1, 65329 Hohenstein

2.

Durch E-Mail an: tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de

3.

der Link zur Wahlscheinbeantragung über das Internet für die Gemeinde Hohenstein lautet:

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6439006

4.

Per Fax 06120-2940

5.

Durch persönliches Erscheinen beim Wahlamt (Sie können dort ggf. auch direkt wählen)

6.

Durch eine beauftragte Person (ausschließlich nur mit schriftlicher Vollmacht und für höchstens 4 Personen)

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Sofern Sie bis zum 04.01.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie im Zeitraum 06.01. bis 10.01.2025 Ihr Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis wahrnehmen und Ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis durch das Wahlbüro prüfen lassen.

Für alle Fragen rund um das Thema Wahlen stehen wir unter 06120-2920

(tatjana.jadatz@hohenstein-hessen.de) oder -2926

(katja.machalsky@hohenstein-hessen.de) zur Verfügung. Machen Sie bitte von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.

Gehen Sie wählen!

Das Wahlburo ist um die Feiertage wie folgt besetzt:

Am 23.12.2024 von 08.00 - 12.00 Uhr

Am 27.12.2024 von 08.00 - 12.00 Uhr

Am 30.12.2024 von 08.00 - 12.00 Uhr