Alle paar Wochen werden wir darüber informiert, dass z.B. im Bereich der Altglas- und Kleidercontainer in Strinz-Margarethä illegal Müll abgelagert wird. Es handelt sich zum Teil um nicht unerhebliche Mengen an abgelegtem Gut. Der Bauhof hat dann die unangenehme Aufgabe den abgelegten Unrat aufnehmen zu müssen und der Entsorgung zuzuführen.
Das Ablagern von Müll außerhalb einer dafür vorgesehenen Entsorgungsstätte stellt einen Bußgeldtatbestand dar, der mit einem nicht unempfindlichen Bußgeld geahndet werden kann, wenn ein Verursacher zu ermitteln ist. Das Bußgeld kann bis zu 100.000,00 € betragen.
Wir bitten Sie, die auf eine Ablagerung im öffentlichen Raum aufmerksam werden, uns dies mitzuteilen.