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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 6/2024
Bürgerservice
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Reisepass-Gebühr seit 01.01.2024

Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Pass-/Ausweiswesen durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 2023 Teil I, Nr. 271 am 12. Oktober 2023, und Abschluss des Verordnungsgebungsverfahrens (BGBl. Teil I, Nr. 290 vom 31.10.2023) wurde geregelt, dass die Gebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass ab 01.01.2024 70,00 € beträgt. Sämtliche Zuschläge wie beispielsweise für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder Expressausstellung bleiben unverändert.