Herr Claus-F. Drews, Schloßbrücke 18a, 65329 Hohenstein-Burg-Hohenstein, als Vertreter des Wahlvorschlags der Freien Wählergemeinschaft (FWG) ist verstorben.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Raimund Guckes, Zum Schindwald 12, 65329 Hohenstein als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der „Freien Wählergemeinschaft“ (FWG) in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Gemeinde Hohenstein)
b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist
c) die Aufsichtsbehörde
binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellung gemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der bes. Wahlleiterin Frau Jadatz der Gemeinde Hohenstein, Schwalbacher Str. 1, 65329 Hohenstein einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.