bitte lassen Sie die Plakate im Kommunalwahlkampf unbeschädigt hängen, unabhängig davon, von wem sie stammen. Wahlplakate sind Eigentum der jeweiligen Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten. Wer Plakate beschädigt, bemalt oder zerstört, kann sich wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) strafbar machen.
Wer Plakate abreißt und mitnimmt, kann je nach Einzelfall zudem den Tatbestand des Diebstahls (§ 242 StGB) erfüllen.
Ein fairer Wettbewerb lebt von Argumenten, nicht von Vandalismus.
Vielen Dank