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Hohensteiner Blättche
Ausgabe 9/2024
Aus unserer Gemeinde
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Beginn der Fälligkeiten erst zum 15. März

Aufgrund der Systemumstellung unseres Finanzsystems werden die Abbuchungen der Fälligkeiten erst zum 15. März beginnen und die Jahresfestsetzungen der Fälligkeiten auf zehn Monate verteilt werden. Die Grundsteuerbescheide A und B sowie Wasser- und Schmutzwasserabrechnungen werden sich verzögern und nicht wie gewohnt schon Ende Januar an alle Steuerpflichtigen versendet werden.