Die Gemeinde Hohenstein hat im Jahr 2012 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Demnach werden separate Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben. Dies soll gewährleisten, dass Gebühren nach dem Verursacherprinzip erhoben werden.
| • | Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch in Kubikmetern (§ 26 Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenstein). |
| • | Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der Größe der bebauten und/oder befestigten (versiegelten) Flächen in Quadratmetern auf einem Grundstück, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (§ 24 Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenstein). |
Pflicht zur Mitteilung von Flächenänderungen
Um eine korrekte und gerechte Abrechnung sicherzustellen, sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, Änderungen an ihren versiegelten Flächen unverzüglich der Gemeinde Hohenstein mitzuteilen (§ 25 (3) Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenstein).
Wir weisen darauf hin, dass Gebühren auch rückwirkend erhoben werden dürfen.
Die vollständigen Satzungen können auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link, https://hohenstein-hessen.de/information/satzungen/,
eingesehen werden.
| Dies betrifft insbesondere folgende Änderungen: | |
| • | Neu angelegte oder erweiterte befestigte Flächen (z.B. Terrassen, Wege, Hofbefestigungen, Carports, Garagen). |
| • | Flächenentsiegelungen (z.B. Umwandlung von Asphalt in Grünfläche oder Abriss eines Gebäudes), die dazu führen, dass Regenwasser auf dem Grundstück versickert und nicht mehr in die Kanalisation fließt. |
| • | Änderungen an Entwässerungseinrichtungen (z.B. Installation einer Zisterne). |
Was Bürger jetzt tun müssen
| • | Die Gemeinde Hohenstein bittet alle Bürgerinnen und Bürger ihre Angaben zu den versiegelten Flächen auf Richtigkeit zu überprüfen. Sollten sich Änderungen ergeben haben, kann auf der Webseite der Gemeinde Hohenstein |
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| alle Notwendigen Änderungen über einen Onlinedienst mitgeteilt werden. |
Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, einen Erfassungsbogen unter
https://hohenstein-hessen.de/gemeinde-2/formulare-antraege/
herunterzuladen und uns Ihre Änderungen für die Berechnung der Niederschlagsgebühr postalisch oder per Mail mitzuteilen. Als Hilfestellung haben wir für Sie ein Merkblatt zum Erfassungsbogen mit einer Schritt für Schritt Anleitung erstellt.
Falls Sie bisher keine Flächenauswertung von Ihrem Grundstück erhalten haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Lenz oder Herrn Diefenbach wenden.
Frau Lenz, Tel. 06120/2934 oder
Herr Diefenbach, Tel. 06120/2952
E-Mail an bauamt@hohenstein-hessen.de