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Boppard im Blick - Heimatzeitung für die Stadt Boppard
Ausgabe 16/2026
Amtliche Mitteilungen
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Aktuelles aus Udenhausen: Brauchtum, Ehrentag und Naturschutz

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Udenhausens,

heute möchte ich Sie über ein lebendiges Osterfest, ein außergewöhnliches Jubiläum sowie ein wichtiges Anliegen für unsere Natur informieren.

Rückblick: Udenhausener Klappermannschaft hielt Tradition lebendig

Wenn in der Karwoche die Glocken schweigen, übernehmen in Udenhausen traditionell die Kinder das Zepter. Auch in diesem Jahr wurde dieser Brauch mit Leben gefüllt: An Karfreitag und Karsamstag zog eine stattliche Gruppe von insgesamt rund 15 Kindern – teils begleitet von ihren Eltern – drei Mal lautstark klappernd durch unsere Straßen.

Es ist ein schönes Zeichen für unsere Gemeinschaft, dass sich so viele junge Mitbürger für diesen Brauch begeistern konnten. Als Anerkennung für den fleißigen Einsatz wartete am Ende der letzten Runde ein kleines Osternest auf jeden Teilnehmer. Ein herzliches Dankeschön an alle großen und kleinen Klapperer sowie an die unterstützenden Eltern!

Ein besonderes Jubiläum: 101 Jahre Lebensweg

Ein ganz besonderes Ereignis durften wir vor kurzem in unserem Ortsbezirk feiern: Herr Dr. Jens beging seinen 101. Geburtstag. Es war mir eine große Ehre, ihm persönlich zu diesem stolzen Jubiläum gratulieren zu dürfen. Dabei konnte ich die herzlichen Glückwünsche unseres Bürgermeisters, unseres Landrats sowie unseres Ministerpräsidenten überreichen. Besonders bewundernswert war es zu erleben, wie wach Herr Dr. Jens sich an unserem Gespräch beteiligte.

Wir wünschen ihm weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit!

Wichtiger Hinweis: Natur als Kinderstube (Brut- und Setzzeit)

Von April bis Juli gleicht die Natur einer großen Kinderstube, in der Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt bringen. In dieser Zeit bedarf es einer besonderen Rücksichtnahme in Wald und Flur.

Um diesen Schutzraum zu bewahren, gilt eine verstärkte Aufsichtspflicht für Hunde:

Innerorts sind Hunde grundsätzlich angeleint zu führen.

Außerorts müssen sie umgehend angeleint werden, sobald Personen sichtbar werden.

In Wald und Flur ist das unbeaufsichtigte Laufenlassen laut Landesjagdgesetz ordnungswidrig.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere heimische Tierwelt und ermöglichen Sie dem Nachwuchs einen ungestörten Start. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Herzliche Grüße,
Michael Güntzel
(1. stv. Ortsvorsteher)