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Boppard im Blick - Heimatzeitung für die Stadt Boppard
Ausgabe 19/2024
Amtliche Mitteilungen
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Die Ortsvorsteherin informiert

Hinweise zur Brut- und Setzzeit

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in Absprache mit unseren Jagdpächtern möchte ich Sie bitten, die Brut- und Setzzeit der Tiere in der Natur zu beachten. Im Frühling und Frühsommer kommt der Nachwuchs vieler Wildtiere in Wald und Wiese zur Welt. Noch bis Juli gleicht die Natur einer großen Kinderstube. Um den Tieren in der so genannten Brut- und Setzzeit den notwendigen Schutz zu bieten, sollten Spaziergänger und Wanderer umsichtig sein. Generell dürfen Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Wer unbeaufsichtigt Hunde im Jagdbezirk (Wald oder Flur) laufen lässt, handelt nach dem Landesjagdgesetz ordnungswidrig. Gerade in der Brut- und Setzzeit (April bis Juli) gilt besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen.

Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts sind damit ebenfalls betroffen. Ich bitte höflich um Beachtung.

Udenhausen feiert Kirmes – Das Programm folgt in der nächsten Ausgabe

Sandra Porz
Ortsvorsteherin