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Boppard im Blick - Heimatzeitung für die Stadt Boppard
Ausgabe 20/2023
Aus der Region
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Stadt Boppard verleiht erste Ehrenamtskarten als Zeichen der Wertschätzung

Bürgermeister Jörg Haseneier konnte die ersten 95 Ehrenamtskarten und Jubiläums-Ehrenamtskarten in Boppard an verdiente Bürgerinnen und Bürger übergeben.

Die Männer vom Bad Salziger Löschzug nehmen die Ehrenamtskarten entgegen

REGION. Ehrenamt verdient Anerkennung und Würdigung. Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, setzen sich in der gesamten Stadt Boppard aus Überzeugung für die Allgemeinheit ein und tragen in erheblichem Maße zum Zusammenhalt bei. Seit Jahresbeginn 2023, beteiligt sich die Stadt Boppard an der landesweiten Ehrenamtskarte, Haseneier dankte dem Stadtrat für die Zustimmung zur Umsetzung.

95 Karten verliehen

Jetzt konnte Bürgermeister Jörg Haseneier die ersten 95 Ehrenamtskarten und Jubiläums-Ehrenamtskarten in Boppard an verdiente Bürgerinnen und Bürger vergeben, 26 erhielten eine Jubiläums-Ehrenamtskarte, 69 die Ehrenamtskarte.

Die Karten erhielten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Boppard, Buchholz und Bad Salzig, engagierte Bürgerinnen und Bürger aus den Bereichen Kultur, Sport Freizeit, Jugend, Politik, Soziales und der Seniorenarbeit. Die Jubiläums-Ehrenamtskarten erhielten Bürgerinnen und Bürger, die sich mindestens 25 Jahre in Boppard in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport, Politik, Soziales, Umwelt und Jugendarbeit ehrenamtlich engagieren.

Zeichen der Anerkennung

Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden.

Voraussetzungen

Die Ehrenamtskarte kann bekommen, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür kein Entgelt und keine sonstige Entschädigung erhält, die höher ist als die tatsächlich angefallenen Auslagen für Telefon, Büro- und Arbeitsmaterial, Fahrten, Reisen u. ä.

Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird. Das ehrenamtliche Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. Die Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der teilnehmenden Kommunen.

Keine Gebühren

Wer eine Ehrenamtskarte möchte, muss ein Antragsformular ausfüllen. Gebühren fallen dabei keine an. Der Verein oder die Organisation muss das Engagement und den zeitlichen Umfang auf dem Antragsformular bestätigen. Der Antrag ist dann an die Kommunalverwaltung zu senden. Diese prüft ihn insbesondere hinsichtlich der Erfüllung der formalen Voraussetzungen und der Schlüssigkeit der Angaben und leitet ihn an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei weiter. Dort wird die Ehrenamtskarte ausgestellt und der betreffenden Kommune mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller übersandt.

Als Leitidee liegt jedoch zugrunde, dass die Karte generell eine Wertschätzung für die Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft ist, unabhängig vom Wohnort oder Ort des Engagements.

Viele Vergünstigungen

Mit der Ehrenamtskarte können sämtliche Vergünstigungen in Rheinland-Pfalz genutzt werden, die das Land sowie alle teilnehmenden Kommunen dafür zur Verfügung stellen. Das können beispielsweise verbilligte Eintrittspreise bzw. zwei Tickets zum Preis von einem für Museen, Bäder, Theater, Veranstaltungen usw. sein, Ermäßigungen auf Waren und Dienstleistungen, aber auch Einladungen zu besonderen Veranstaltungen, Führungen oder Besichtigungen oder die Teilnahme an Tombolas usw. Zudem sind z. B. verminderte Mitgliedsbeiträge oder Rabatte von kommerziellen Händlern oder Dienstleistern denkbar.

Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation gilt nicht als ehrenamtliches Engagement. Die freiwillige Übernahme gemeinnütziger Aufgaben und Tätigkeiten in solchen Organisationen, wie z. B. als Übungsleiter in Sport und Kultur, als Grüne Dame oder Herr im Krankenhaus, gemeinwohlorientierte Mitarbeit in der Telefonseelsorge und im Hospiz oder die Leitung einer Selbsthilfegruppe, gelten als ehrenamtliches Engagement.

Grundsätzlich können auch Ehrenamtliche bei der freiwilligen Feuerwehr oder bei Rettungsdiensten die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie die Vergabekriterien erfüllen. Bereitschaftszeiten können aber nicht als ehrenamtliches Engagement angerechnet werden, Zeiten für Übungen, Einsätze aller Art, Fortbildungen, Gerätepflege u. ä. sowie die damit zusammenhängenden Fahrten hingegen schon. Das gilt auch für Engagierte bei der Jugendfeuerwehr.