WEILER. In der letzten Zeit haben mehr und mehr Bürger den Wunsch sich selbst mit Gemüse und Obst zu versorgen. Das ist sinnvoll in Verbindung mit einem eigenen Garten. Die meisten bebauten Grundstücke sind aber zu klein um sinnvoll einen Garten anzulegen.
Zur Zeit sind im Bereich der Weilerer Flur viele Grundstücke umfriedet. Die Grundstücke befinden sich in unterschiedlichen Pflegezuständen. Rechtlich ist es so, dass im Außenbereich gemäß Landesbauordnung die Errichtung von Zäunen grundsätzlich nicht zulässig ist.
Anderseits ist der Anbau von Gemüse zur Selbstversorgung auf Grund der hohen Wildpopulation ohne einen Zaun nicht möglich. Hasen, Rehe und Wildschweine ernten das Gemüse schneller als es wachsen kann.
Im Rahmen einer öffentlichen Fraktionssitzung der Ortsbeiratsfraktionen in Weiler wurde die Möglichkeiten der Ausweisung und die Gestaltung eines Kleingartengeländes zur Versorgung mit Gemüse und Obst mit den anwesenden Bürgern diskutiert.
Zwei Varianten möglich
Insbesondere 2 Varianten wurden vorgeschlagen:
Variante A
Kleingartengelände mit der Versorgung und Entsorgung von Wasser und Anschluss an das elektrische Versorgungsnetz.
Der Bau von Gartenhäusern und die Umfriedung ist zulässig. Die Grundstücke gehören der Stadt und werden von dieser verpachtet oder verkauft.
Es muss ein Bebauungsplan aufgestellt und die Grundstücke müssen erschlossen werden. Die Zuteilung der Grundstücke kann an jeden Bürger der Stadt Boppard erfolgen.
Der innerörtliche Verkehr in Weiler kann – je nach Lage des Geländes – in der Flur steigen.
Der finanzielle und zeitliche Aufwand für diese Variante ist niedriger als bei einem Wohngebiet aber immer noch sehr hoch.
Variante B
Ausweisung eines Geländes in der Flur, in dem die Anlage von Selbstversorgungsgärten zulässig ist.
Angebot an die Grundstücksbesitzer im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Bad Salzig/ Weiler, sich ein Grundstück im geplanten Kleingartengelände zuweisen zu lassen.
Notwendig ist gemäß der Aussage der Kreisverwaltung ein Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Wichtig ist, dass der finanzielle Aufwand gering ist und die Grundstücke im laufenden Flurbereinigungsverfahren optimal zugeschnitten werden können.
In einem Bebauungsplan ist das Folgende festzulegen:
- Art und Höhe der Umfriedung
- Zulässigkeit und Größe eines Geräteschuppens
- Art der Nutzung
- Regelungen zum Rückbau der baulichen Anlagen bei Nichtnutzung.
Nach Ansicht des Ortsbeirates Weiler lässt sich dieser Vorschlag ohne großen finanziellen Aufwand in dem Gelände zwischen dem Ortsbezirk Weiler und dem Rheintal realisieren.
Beschluss des Ortsbeirates:
Der Ortsbeirat Weiler hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 das Folgende einstimmig beschlossen:
Die Verwaltung wird gebeten dem Stadtrat Boppard den Vorschlag des Ortsbeirates Weiler zur Ausweisung eines Kleingartengeländes gemäß Variante B zur Entscheidung vorzulegen.
Die Fraktionen des Ortsbeirates Weiler würden es sehr begrüßen, wenn dieser Vorschlag des Ortsbeirates Weiler von der Stadtverwaltung schnell an den Stadtrat Boppard weitergegeben wird und die Mitglieder des Stadtrates diesen unterstützen.