Liebe Rheinbayerinnen, liebe Rheinbayer,
bereits im Frühjahr dieses Jahres hatte ich an die Straßenreinigungspflicht aufgrund der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Boppard vom 28.12.2011“ informiert. In der Zwischenzeit waren einige von euch fleißig, sodass nur noch wenige ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen. Daher hier nochmals mein Appell an alle Eigentümerinnen und Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke: Kommen Sie dieser Straßenreinigungspflicht (Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art; Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören; Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe) sowie der Verpflichtung zum Rückschnitt von Grünbewuchs (Bäume, Hecken und Ziersträucher, deren Bewuchs auf die öffentliche Straße ragt) nach. Wenn man sich nicht an die Straßenreinigungspflicht hält, kann dies durch die Androhung und Verhängung eines Zwangsgeldes durch unsere Stadtverwaltung geahndet werden. Das Zwangsgeld ist ein Mittel des Verwaltungszwangs und dient dazu, den Pflichtigen zur Erfüllung seiner Verpflichtung zu bewegen.
Telefonisch bin ich von Montag bis Freitag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr unter der Nummer 0160-7214864 erreichbar oder schreiben Sie mir gerne eine E-Mail unter jutta.mallmann@gmx.de.