Bad Salzig. (EF). Nach einem Teileinsturz wurde das leerstehende und einsturzgefährdete ehemalige Rhein-Hotel in Bad Salzig erneut zum Schauplatz für viele Schaulustige. Eine Baustelle wurde mit zwei Kranen und einem Bagger eingerichtet. In den Tagen zuvor hat die erneute Verschlechterung der Substanz den Verantwortlichen Kopfzerbrechen bereitet. Der Einbruch einer Decke im zweiten Obergeschoss, die ein tragender Bauteil war, machte Abrissarbeiten notwendig.
Am frühen Samstagmorgen wurden die Arbeiten zum Teilabriss des ehemaligen Hotels aufgenommen. Ein Kran sicherte mit einer riesigen Stahlmatte die Seitenstraße vor herabfallendem Bauschutt. Während der Bagger vorsichtig das Mauerwerk abbaute, wurde vom anderen Kran aus die Baustelle bewässert, um ein größeres Staubaufkommen zu vermeiden. Immer im Hinterkopf der Arbeiten, weitere Einstürze zu vermeiden. Bis in den Samstagnachmittag hinein konnten die Wände fachgerecht abgetragen werden, von denen die vorerst größte Gefahr ausging. Auch bei diesen Arbeiten kristallisierte sich heraus, dass sich die statische Gesamtsituation des Gebäudes weiterhin verschlechtert hat.
Mit dem Eigentümer befindet sich die Kreisverwaltung in einem intensiven Austausch. Doch anscheinend ist ein Komplettabriss nicht im Sinne des Besitzers. Eigentlich unverständlich und vielleicht auch unverantwortlich. Landrat Volker Boch zur Situation: „Ein Abriss des kompletten Gebäudes durch den Besitzer ist offensichtlich nicht dessen Wunsch. Leider gestaltet sich die Situation für die Kreisverwaltung als Bauaufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang sehr schwierig. Es handelt sich um einen privaten Besitz, der Austausch mit dem Eigentümer ist intensiv. Ich bitte insbesondere die Bevölkerung in Bad Salzig um Verständnis, dass die Kreisverwaltung und die Stadt Boppard hier nicht frei entscheiden können.“ Das schnelle Handeln spricht aber für die gute Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung und Stadt Boppard. Ein wichtiger Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeglicher Zutritt zum Gebäude ausdrücklich untersagt ist.