BOPPARD. Großen Zuspruch fand am Mittwoch die Veranstaltung des CDU-Stadtverbandes zur anstehenden Grundsteuerreform in der Bopparder Stadthalle. Zu Gast war der Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Wolfgang Kögler. Er klärte über die bisherige Bemessung der Grundsteuer und die bevorstehenden Änderungen auf. Sein Vortrag stieß auf großes Interesse, denn viele Immobilienbesitzer sind derzeit verunsichert und kommen mit der erforderlichen elektronischen Dateneingabe nicht zurecht.
Allein in Rheinland-Pfalz sind im Zuge der Grundsteuerreform in den kommenden Jahren 2,4 Millionen Grundstücke neu zu bewerten - damit verbunden ist ein wahres Bürokratiemonster. Rheinland-Pfalz übernimmt, anders als von der CDU im Land vorgeschlagen, das seitens des Bundes vorgeschlagene neue Modell. Dabei wird ein Grundstück inklusive aufstehender Gebäude bemessen. Im Ergebnis wird damit auch die Substanz besteuert. Anders hätte es beim sogenannten Bodenwertmodell ausgesehen: Dieses betrachtet ausschließlich den Grund und Boden.
Das Ergebnis: viel Bürokratie und viele Fragen bei den Betroffenen. Nach seiner Einführung nahm sich Referent Dr. Kögler daher Zeit für Fragen der Gäste. Ein hilfreicher und wichtiger Hinweis galt für alle: Bei Zweifeln zur neuen Berechnung sollten Immobilienbesitzer ihren Widerspruch bereits gegen den ersten Steuermessbescheid einreichen, da dieser die Grundlagen für weitere Bescheide darstellt, riet Dr. Wolfgang Kögler.
Im Anschluss an die Ausführungen des Experten konnte der stellvertretende Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes, Burkhard Höhlein, langjähriger Leiter der Kommunalakademie, wichtige Hinweise zu den kommunalen Hebesätzen geben. Einen großen Teil der Grundsteuereinnahmen muss die Stadt an den Kreis abführen, zurzeit 45 v.H. Diese Kreisumlage greift auf die Grundsteuer in Höhe eines nivellierten Grundsteuerhebesatzes zu; landeseinheitlich gilt derzeit ein nivellierter Grundsteuerhebesatz in Höhe von 365 v.H. Dieser Nivellierungssatz soll nach den Vorstellungen der Landesregierung bereits ab dem kommenden Jahr auf 465 v.H. erhöht werden. Würde es bei dem in Boppard vom Stadtrat festgelegten Grundsteuerhebesatz von derzeit 370 v.H. auch in 2023 verbleiben, würde die Stadt bei der Berechnung der Kreisumlage so gestellt, als würde sie Grundsteuer mit einem Hebesatz von 465 v.H. erheben. Im Ergebnis würde die Stadt Geld an den Kreis abführen müssen, das sie gar nicht hat. De facto ist das, was die Landesregierung derzeit plant nichts anderes, als eine gigantische Erhöhung der Grundsteuern, landesweit. Der Stadt bleibt also gar nichts anderes übrig, als den Hebesatz, der in der Stadt Boppard gilt von 370 v.H. auf 465 v.H. anzuheben.
In der rund zweistündigen Veranstaltung konnten viele Fragezeichen beseitigt werden. Die Gäste nahmen wertvolle Hinweise für die Bearbeitung ihrer Grundsteuererklärung mit nach Hause in ihr Eigenheim. Und so ist seitens der CDU Boppard bereits die nächste Veranstaltung in einem der Ortsteile auf der Höhe in Planung. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.