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Boppard im Blick - Heimatzeitung für die Stadt Boppard
Ausgabe 33/2024
Amtliche Mitteilungen
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Holzfeld: Der Ortsvorsteher informiert

Wiederholungswahl des Ortsbeirates (OBR)

Liebe Holzfelder,

bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 ist der Verwaltung beim Erstellen der Stimmzettel für die Wahl zum Ortsbeirat in Holzfeld (und Rheinbay) ein Fehler unterlaufen.

Der Wahlausschuss der Stadt Boppard hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2024 bereits die Problematik thematisiert und Wiederholungswahlen – unter dem Vorbehalt der Stellungnahmen der Fachaufsichten – beschlossen. Wegen des Vorbehalts habe ich bislang auf entsprechende Informationen in der Presse verzichtet.

Wie ich nun allerdings in der vergangenen Woche aus einem Bericht der Rhein-Hunsrück-Zeitung („Wiederholungswahl wegen fehlerhafter Stimmzettel“, RHZ 8. August 2024) entnehmen konnte, liegt wohl die Stellungnahme der Kommunalaufsicht vor und die OBR-Wahlen sind zu wiederholen.

Termin und Ablauf der Wiederholungswahl

Wann und wie die Wiederholungswahl stattfinden wird, sollte aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Boppard entnommen werden können. Sobald ich offiziell konkrete Informationen erhalte, werde ich diese auch noch einmal aufgreifen.

Die Wahlen der Ortsvorsteher von Holzfeld und Rheinbay waren korrekt und müssen nicht wiederholt werden.

Folgen

Mir wurde wiederholt mitgeteilt, dass die Amtszeit des bisherigen Ortsbeirates mit Wirkung vom 30.06.2024 gesetzlich geendet hat. Dies würde § 71 (2) des Kommunalwahlgesetzes entsprechen, in dem es heißt: Die Wahlzeit beginnt am ersten Tage des auf die Wahl folgenden Monats; sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die neuen Vertretungsorgane gewählt werden.

Weiter wurde mir mitgeteilt, dass ich als Ortsvorsteher weiterhin im Amt bin; meine zweite Amtszeit beginnt jedoch erst, wenn der neue Ortsbeirat gewählt und konstituiert ist.

„Ist dem wirklich so?“

Die Aussage der Verwaltung zum Ende der Amtszeit hat bei manchem Bürger bereits zur Verwirrung geführt. Persönlich bin ich auch der Auffassung, dass eine fehlerhafte Wahl, die in Gänze wiederholt werden muss, nichtig ist und somit auch die Amtszeit des bisherigen Ortsbeirates weiterläuft. Diese Auffassung teilt die Verwaltung jedoch nicht. Sollten dazu weitere Fragen vorliegen, bitte ich diese direkt an die Verwaltung zu stellen; ich kann dazu keine offizielle Aussage tätigen.

Viele Grüße

Johannes Link
Ortsvorsteher von Holzfeld