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Boppard im Blick - Heimatzeitung für die Stadt Boppard
Ausgabe 36/2024
Amtliche Mitteilungen
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Der Ortsvorsteher informiert

Liebe Bad Salzigerinnen und Bad Salziger,

Ortsbeirat

Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirats wurden die neu gewählten Mitglieder verpflichtet und die ausgeschiedenen verabschiedet. Nils Keßler (CDU) wurde zum 1. stellv. Ortsvorsteher gewählt, Eric Betzing (BfB) zum 2. Stellvertreter.

Unter dem TOP Haushaltsmittel wurde ein Zuschuss für unsere Bücherei in Höhe von 500 € sowie ein Hinweisschild auf die Leonorenquelle für den Theodor-Hoffmann-Platz und ein Baum für den Bereich an der Treppe Schulgässchen / Ellig beschlossen.

Infoveranstaltung Glasfaser

Die Deutsche Telekom lädt am Dienstag, 10. September um 19 Uhr zu einer Informationsveranstaltung zum geplanten Glasfaserausbau in Bad Salzig in den Alten Bahnhof. Simone Remdisch, Regionalmanagerin der Telekom, stellt das Ausbaugebiet vor und wie der neue Anschluss ins Haus kommt.

Sie beantwortet alle Fragen rund um die Möglichkeiten des Anschlusses sowie zu den Tarifoptionen. Informationen zu Verfügbarkeit und Tarifen erhalten Sie auch bei Internet Visionen Young, Stefan Fischbach, Unten in der Aab 16 (Telefon: 810450) oder unter telekom.de/glasfaser.

Rhine CleanUp

Wie angekündigt wollen wir uns wieder am internationalen Rhine CleanUp beteiligen und am Samstag, 14. September das Rheinufer von Müll befreien. Wir Bad Salziger kümmern uns wie immer um das Rheinufer von der nördlichen Ortsgrenze Hirzenach bis zum Ortseingang Boppard. Treffpunkt ist um 10 Uhr am Alten Bahnhof.

Dort werden die Sammelmaterialien verteilt und die Strecke aufgeteilt. Volle Müllsäcke werden wie immer am Radweg abgestellt und anschließend eingesammelt. Anmeldung über http://www.rhinecleanup.org oder direkt an mich (0171 3137039 / andreasnick89@gmail.com). Alle Helferinnen und Helfer sind ab 12.30 Uhr zum Abschluss-Imbiss im Alten Bahnhof eingeladen. Schon jetzt allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön.

Drohnen

Es kam in letzter Zeit vermehrt zu Fällen, in denen Anwohner sich durch überfliegende Drohnen in ihrer Privatsphäre gestört fühlten. Ich weise daher darauf hin, dass das Fliegen von Drohnen in Wohngebieten grundsätzlich nur auf dem eigenen Grundstück erlaubt ist. Näheres regelt die Luftverkehrs-Ordnung in § 21h.

Andreas Nick