Stadt Boppard - Die kleine Liliana Melia Schneider hat einen ganz besonderen Ehrenpaten: Im Bürgermeisterbüro überreichte Bürgermeister Jörg Haseneier (rechts) ihren Eltern Manuela und Andreas Schneider stellvertretend für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine Urkunde über die Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten.
BOPPARD-HIRZENACH. Die erst wenige Monate alte Liliana Melia Schneider aus Boppard-Hirzenach hat bereits einen besonderen Ehrenpaten: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier übernimmt die Ehrenpatenschaft zur Geburt, da Liliana Melia das siebte Kind von Manuela Schneider ist.
Im Bürgermeisterbüro überreichte Bürgermeister Jörg Haseneier stellvertretend für den Bundespräsidenten am 13. Oktober 2023 der Familie die Urkunde über die Ehrenpatenschaft. Die feierliche Übergabe fand im kleinen Kreis statt und die Eltern Manuela und Andreas Schneider sowie die drei jüngsten Geschwister von Liliana Melia waren anwesend.
Bürgermeister Jörg Haseneier betonte, dass eine solche Ehrenpatenschaft selten vergeben wird und sprach der Familie seinen Respekt und Anerkennung für ihre Lebensaufgabe aus. "Der Bundespräsident bringt mit der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Die Ehrenpatenschaft soll mit dazu beitragen, das Ansehen kinderreicher Familien zu stärken", sagte der Bürgermeister. Daher freue er sich umso mehr über diesen Termin.
Auch für Manuela und Andreas Schneider war es ein freudiger und besonderer Anlass. Großfamilien sind heutzutage immer noch selten. "Mehr Akzeptanz für Großfamilien. Das würde ich mir wünschen", sagte Manuela Schneider bei der Übergabe der Ehrenpatenschaftsurkunde.
Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft für das siebte Kind einer Familie. Die Ehrenpatenschaft verdeutlicht die besondere Verantwortung des Staates gegenüber kinderreichen Familien und betont die Bedeutung von Familien und Kindern für unsere Gesellschaft. Zusätzlich zum Ehrenpatenstatus erhält die Familie ein Patengeschenk des Bundes in Höhe von 500 Euro.