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Boppard im Blick - Heimatzeitung für die Stadt Boppard
Ausgabe 48/2023
Amtliche Mitteilungen
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Der Ortsvorsteher informiert

Liebe Rheinbayerinnen und Rheinbayer,

aus gegebenem Anlass möchte ich über die Straßenreinigungspflicht und die Verpflichtung des Rückschnittes von Grünbewuchs informieren. Die Straßenreinigungspflicht aufgrund der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Boppard vom 28.12.2011 umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigen Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.

Weiterhin sind Bäume, Hecken und Ziersträucher, deren Bewuchs auf die öffentliche Straße ragt, zurückzuschneiden.

Die gesamte Satzung ist auf der Homepage der Stadtverwaltung Boppard zum Nachlesen eingestellt.

Daher meine Bitte an alle Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke, dieser Straßenreinigungspflicht sowie der Verpflichtung zum Rückschnitt von Grünbewuchs nachzukommen.

Des Weiteren findet die nächste Sitzung des Ortsbeirates am Freitag, 08.12.2023 um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Rheinbay statt.

Mit besten Grüßen

Gerd Trebus
Ortsvorsteher