Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Wochenmarkt in Buchholz
Der Wochenmarkt findet während des Jahreswechsels nicht statt. Der letzte Markttag wird am Freitag, 22. Dezember 2023 sein. Mit unserem Wochenmarkt auf dem Heideplatz werden wir im neuen Jahr am Freitag, 05. Januar 2024 in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr wieder starten.
Fahrgastunterstand der Bushaltestelle
An der Bushaltestelle vor der „BUKUMA“ in der Ohlenfeldstraße wurden zwischenzeitlich zwei Dachscheiben ersetzt und eine gerissene Dachscheibe ausgetauscht. Mein Dank gilt der Stadtverwaltung für die zügige Umsetzung.
Neue Bäume
In der Raiffeisenstraße mussten, aufgrund der Feststellungen einer Fachfirma, der gesamte Baumbestand ausgetauscht werden. Die fehlenden Bäume in der Rhein-Mosel Straße, Am Heideplatz, in der Ohlenfeldstraße, am Radweg nach Herschwiesen, an der Zufahrt zum Strauchschnittplatz wurden wieder gepflanzt.
Am Ehrenfriedhof wurde ein Baum ersetzt und zwei zusätzliche Bäume gepflanzt. Es werden auch die fehlenden Bäume vor dem Bauhof an der Hunsrückhöhenstraße ersetzt. Der abgängige Baum in der Haydnstraße wird durch einen Ahornbaum ersetzt. Ein Dankeschön geht an den Bauhof mit seinen Gärtnern.
Dorfbrunnen
Der Brunnen auf dem Dorfplatz wird zurzeit instandgesetzt. Der Abfluss war mit Rindenmulch verstopft und konnte selbst mit Hilfe unserer Feuerwehr nicht mehr freigespült werden. Nun werden größere Abflussrohre verlegt, um weitere Verstopfungen zu vermeiden. Durch die Maßnahme ist sichergestellt, dass unsere Kinder im nächsten Jahr wieder Spaß mit dem Dorfbrunnen haben werden.
Parksituation in schmalen Straßen
Ein Bürger schrieb mir folgende Mail mit der Bitte, sie in der Bürgerstunde der letzten Ortsbeiratssitzung vorzutragen.
Die Parksituation in den kleinen Straßen um die Kirche (und darüber hinaus) hat sich mehr und mehr verschlechtert. Das unzulässige Parken auf den, oft nur einseitigen Gehwegen, auf den Grünflächen der Kirche oder die Einengung der Straße durch dort abgestellte Fahrzeuge (insbes. vor gr. Mietshäusern), hat seines Erachtens ein nicht mehr tragbares Maß erreicht.
In diesem Zusammenhang und durch Beschädigung seines Vorgartens (nach wiederholter Nutzung als Ausweichstelle) hat er die Zulässigkeit des Parkens u. Haltens zusammen mit dem Ordnungsamt recherchiert und eine höchst interessante, und mit Folgen verbundenen rechtliche Situation, bestätigt bekommen, die kaum einem Buchholzer bekannt sein dürfte.
Demnach handelt es sich bei den Seitenstraßen um unsere Kirche um sogenannte „enge Straßen“ die gem. STVO (Straßenverkehrsordnung) genau beschrieben sind und deshalb mit einem generellen Park- u. sogar Halteverbot belegt sind. Dazu bedarf es keiner zusätzlichen Schilder!
„Eng ist eine Straßenstelle nach der Rechtsprechung in der Regel dann, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug mit höchstzulässiger Breite von 2,55m zuzüglich 0,5m Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde. Dabei ist die Gegenfahrbahn mitzurechnen. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von mind. 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.“
Diese Vorgabe wird bei den genannten Straßen nicht erreicht. Demzufolge gilt dort das generelle Park- und Halteverbot. Die Stadt hätte also eine zusätzliche Einnahmequelle an Ordnungsstrafgebühren, was sogar Sinn machen würde.
Ich bitte zu prüfen, ob die Rechtslage allgemein bekannt ist. (Mir war Sie 44 Jahre nicht bekannt). Ich empfehle dringend eine entsprechende Information/Aufklärung der Bürger über die einschlägigen Medien.
Als Ergebnis könnten dann auch unsere engen Straßen wieder ohne Behinderung befahrbar sein und Beschädigungen öffentlicher und privater Anlagen gehören der Vergangenheit an.
Mir sind keine Behinderungen von Müllfahrzeugen und Rettungsfahrzeugen bekannt; ausgenommen für die Räumfahrzeuge in Teilbereichen des Ohlenfeldes. Es dürfte jedem Bürger bekannt sein, dass er bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen in Haftung genommen werden kann.
Ein kurzfristiges Halten von Fahrzeugen muss auch, meiner Meinung nach, weiterhin möglich sein.
Weihnachts- und Neujahrsgrüße
Es sind nur noch wenige Tage bis zum Weihnachtsfest, und das Jahr 2023 neigt sich seinem Ende zu; ein Jahr, in dem wir für Buchholz und seine Bürger einiges auf den Weg bringen konnten. Vieles davon wäre ohne die Unterstützung derjenigen, die sich ehrenamtlich für unser Allgemeinwohl engagieren, nicht möglich gewesen.
Ich danke allen denen, die sich für Buchholz und seine Bürger eingesetzt haben, sei es in Ortsbeirat und Stadtrat, in den Vereinen, bei den Kirchen und Sozialeinrichtungen oder ganz einfach als Einzelperson. Ebenso danke ich den Firmen und Unternehmen, die unsere Arbeit ebenfalls unterstützt haben.
Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung sowie der Stadtverwaltung und des städtischen Bauhofs für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ihnen allen wünsche ich ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein glückliches Jahr 2024, in dem möglichst viele Ihrer Wünsche in Erfüllung gehen.
Erreichbarkeit
Am Mittwoch, 03. Januar 2024 stehe ich Ihnen in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr zu einer Sprechstunde im Gemeindehaus, Mühlenstraße, zur Verfügung. Nächster Termin: Mittwoch, 31. Januar 2023 von 19.00 bis 20.00 Uhr.
Ich bin auch unter der Mobilfunknummer: 0151 17 12 13 14 täglich (außer Sonn- und Feiertage) von 9.00 bis 17.00 Uhr telefonisch oder unter der Mailadresse: rudi@bersch.de für Sie erreichbar.
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