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Boppard im Blick - Heimatzeitung für die Stadt Boppard
Ausgabe 7/2025
Amtliche Mitteilungen
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Holzfeld: Der Ortsvorsteher informiert

Entfernung des Altbatterien-Containers

Wie einige Bürger schon bemerkt haben, war der Altbatterien-Container voll. Leider wurden dennoch Batterien, teilweise wild auf dem Boden verteilt, neben dem Container entsorgt. Der Versuch den zuständigen Betreiber ausfindig zu machen und ihn zu bitten eine Leerung vorzunehmen war erfolglos: Weder der Verwaltung noch der rh-Entsorgung ist bekannt, wer für diesen Container verantwortlich ist. Auch fehlt eine entsprechende Kennzeichnung am Gehäuse. Da die Scharniere an dem Blechbehälter aufgebrochen und stark verrostet waren, ist davon auszugehen, dass der Container nicht mehr betrieben und in den vergangenen Jahren von Unbekannten illegal entleert wurde.

Da auch Lithium-Akkus in dem Container entsorgt wurden, wird dieser nun ersatzlos entfernt. Gerade beschädigte Lithium-Akkus sind oft der Auslöser von Bränden infolge von Selbsterhitzung.

Dazu folgende Information der rh-Entsorgung: Rücknahmeverpflichtung und Rückgabemöglichkeiten Rhein-Hunsrück Kreis: Zur verordnungs- und umweltgerechten Rücknahme wurde das „Gemeinsame Rücknahmesystem (GRS)“ für Batterien geschaffen. Kommunen und Ortsgemeinden sind nicht dazu verpflichtet Rücknahmestellen für diese Abfallfraktion einrichten. Im Rhein-Hunsrück Kreis sind folgende Rückgabestellen seitens RHE eingerichtet:

1.

RHE: Wertstoffhof KMD Kirchberg

2.

Boppard-Buchholz: Fa. Hellerwald-Entsorgung

3.

Oberwesel: Fa. Schumacher

4.

Kastellaun: Fa. FS Wertstoffe

5.

Simmern: RHE Annahmestelle Johann-Phillip-Reis Straße

Darüber hinaus sind alle Verkaufsstellen von Batterien und batteriehaltigen Geräten sowie Bauteilen zu einer Rücknahme verpflichtet (Einzel- und Fachhandel).

In diesem Zusammenhang auch noch der Hinweis, dass die Wertstofftonne für Elektro-KLEIN-Geräte auch eine Serviceleistung der rh-Entsorgung ist. Wenn die Handhabung dieser Tonne zu kompliziert ist, muss auch dieses Serviceangebot irgendwann in Frage gestellt werden. Als relativ simple Faustformel kann man sich merken: Passt das Gerät durch die Öffnung, darf es in der Tonne entsorgt werden - passt es nicht durch die Öffnung, darf es nicht in oder an der Tonne entsorgt werden. Ich bitte um entsprechende Beachtung.

Johannes Link, Ortsvorsteher Holzfeld