Liebe Rheinbayerinnen und Rheinbayer,
letzte Woche kam es in Rheinbay zu einer erheblichen Verkehrsbehinderung. Blaue Papiertonnen konnten durch die Rhein-Hunsrück-Entsorgung nicht geleert werden, da ein parkendes Auto die Straße „An der Spitzlay“ blockierte; die Restbreite der Fahrbahn betrug weniger als 3,05 m.
Parkverbote gelten überall dort, wo dies entsprechend ausgeschildert ist. Jedoch gelten Parkverbote auch ohne entsprechende Beschilderung in den Bereichen, wo die Straße eng ist und die Restbreite der Fahrbahn für die durchfahrenden Fahrzeuge neben dem abgestellten Kraftfahrzeug weniger als 3,05 m beträgt. Diese Mindestrestbreite muss gegeben sein, damit z.B. bei einem Rettungseinsatz der Krankenwagen oder die Feuerwehr problemlos durchfahren können, da es bei Notfällen auf jede Sekunde ankommt.
Eigentum verpflichtet und daher möchte ich Sie auf Ihre Straßenreinigungspflicht aufgrund der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Boppard vom 28.12.2011“ informieren. Meine Bitte an alle Eigentümerinnen und Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke: kommen Sie dieser Straßenreinigungspflicht (Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art; Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören; Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe) sowie der Verpflichtung zum Rückschnitt von Grünbewuchs (Bäume, Hecken und Ziersträucher, deren Bewuchs auf die öffentliche Straße ragt) nach. Die gesamte Satzung ist auf der Homepage der Stadtverwaltung Boppard zum Nachlesen eingestellt.
Ich bin für Sie telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr unter der Nummer 0160-7214864 erreichbar oder schreiben Sie mir gerne eine E-Mail unter jutta.mallmann@gmx.de.
Mit besten Grüßen