ADENAU. Zum Grundlagenseminar Betreuungsrecht hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. – im Herbst ins Rathaus von Adenau eingeladen, um u.a. über die Betreuungsrechtsreform und die damit verbundene Stärkung der Selbstbestimmung betreuter Personen und qualitativen Verbesserung von Betreuungen zu informieren.
So führten am ersten Abend Daniela Boy vom Betreuungsverein der Ev. Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die Ziele der Betreuungsrechtsreform. Für die Betreuer bedeutet das neue Gesetz eine erhebliche Mehrbelastung, so Ralph Seeger: „Es gibt neue Betreuungsaufgaben ohne einen finanziellen Ausgleich, sodass einige Betreuer ihr Amt bereits niedergelegt haben. Neue berufliche Betreuer müssen ein Registrierungsverfahren durchlaufen und ihre Sachkunde nachweisen.“ Ehrenamtliche Betreuer müssen jetzt zu Beginn ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen. Verpflichtend ist die Unterstützungsvereinbarung mit einem Betreuungsverein hinzugekommen, womit Regelungen zur Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern getroffen werden. Dabei sind die Betreuungsvereine verpflichtet, die Möglichkeit einer Verhinderungsbetreuung anzubieten, kann der Ehrenamtliche aus Krankheitsgründen die Betreuung nicht weiterführen. Dann wird die Betreuung durch einen Mitarbeiter des Betreuungsvereins zeitweise übernommen. Die Mehraufgaben stellen für die Betreuungsvereine eine große Herausforderung dar, so Daniela Boy, „denn die Mehrarbeiten werden nicht gesondert vergütet, so dass bereits bei Betreuungsvereinen bedauerlicherweise erste Schließungen erfolgt sind, z.B. der Betreuungsverein des SKF Koblenz-Mayen. Weitere Betreuungsvereine stehen vor dem Aus.“ Deshalb richten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler einen dringenden Appell an die Politik, sich für eine finanziell auskömmliche Bezahlung von beruflichen Betreuer sowie für die Betreuungsvereine einzusetzen. Sonst bricht ein wichtiger Teil der Unterstützung von hilfebedürftigen Menschen weg.
Am zweiten Abend sprach Daniela Boy über die „Vermögenssorge“.
Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Ralph Seeger am Abend „Gesundheitssorge“. Und am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick.
Die Teilnehmer dankten Daniela Boy und Ralph Seeger für ihre informativen und anschaulichen Vorträge. Ein besonderer Dank gilt der Stadt Adenau, die auch diesmal ihre Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung gestellt hat.
Wer Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung hat, findet weitere Informationen unter www.skfm-ahrweiler.de sowie www.betreuungsverein-ahrweiler.de.