Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, als Obere Luftfahrtbehörde des Landes Rheinland-Pfalz hat mit Bescheid vom 20.12.2023 unter dem Aktenzeichen VIII-4.12.6.2.22.1.1 dem Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Johanniter Luftrettung, die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberflugplatzes (Bodenlandeplatz) als Landeplatz für besondere Zwecke (Sonderlandeplatz) am Medical Center Nürburgring erteilt. Der Hubschrauber-Sonderlandeplatz ist auf die Nutzung durch Hubschrauber beschränkt, die in Übereinstimmung mit der Flugleistungsklasse 2 und 3 betrieben werden können, mit einer Gesamtlänge von bis zu 14 m und einer höchstzulässigen Startmasse von 6 Tonnen. Zugelassen sind Flüge nach Sichtflugregeln am Tag und bei Nacht im Rahmen von medizinischen Hubschraubernoteinsätzen (HEMS) zur Primär- und Sekundärversorgung im innerbetrieblichen Rettungsdienst am Nürburgring als auch des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes. Zulässig sind Flüge im Rahmen des Rettungsdienstes, Katastrophenschutzes, des Krankentransports und damit im Zusammenhang stehende Flüge wie Transport von medizinischem Personal und Gerät, Arzneimittel, Blutkonserven und Transplantaten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Fachgruppe Luftverkehr, Gebäude 667C, 55483 Hahn-Flughafen oder bei dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Auslegung des Genehmigungsbescheides
Der Genehmigungsbescheid samt Anlagen kann in der Zeit vom 08.01.2024 bis einschließlich 19.01.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Haus A, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, Herrn Bernhard Jüngling, 1. Etage in Raum A1.02, montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr von Jedermann eingesehen werden. Die Genehmigung samt Anlagen ist während der Dauer der Auslegung auch im Internet unter
https://lbm.rlp.de/de/service/oeffentliche-bekanntmachungen - Luftverkehr - für jedermann einsehbar. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Betroffenen gegenüber als zugestellt.