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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 10/2024
Mitteilungen anderer Behörden
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Bekanntmachung

der Landrätin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet

die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters bzw. der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters sowie des Ortsbeirats, Gemeinderats, Stadtrats, Verbandsgemeinderats, Kreistags

und

am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters bzw. der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu beantragen. Im Landkreis Ahrweiler ist dies entweder die Gemeindeverwaltung Grafschaft, die Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Altenahr, Bad Breisig oder Brohltal bzw. die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen oder Sinzig.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung (s. oben) erhalten.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 04.03.2024
gez.
Cornelia Weigand
Landrätin

Bekanntmachung

der Landrätin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen

anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet

die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters bzw.

der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters sowie des Ortsbeirats, Gemeinderats, Stadtrats, Ver-

bandsgemeinderats, Kreistags

und

am Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers, der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeis-

ters bzw. der/des Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht

befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wäh-

lerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerver-

zeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtver-

waltung zu beantragen. Im Landkreis Ahrweiler ist dies entweder die Gemeindeverwaltung Grafschaft, die

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Altenahr, Bad Breisig oder Brohltal bzw. die Stadtverwaltung Bad

Neuenahr-Ahrweiler, Remagen oder Sinzig.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordru-

cke können Sie bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung (s. oben) erhalten.

Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 04.03.2024

gez.

Cornelia Weigand

Landrätin