Hiermit wird die Veränderungssperre über den Friedhof Sierscheid vom 05.02.2025 öffentlich bekannt gemacht.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.02.2025 beschlossen, für das Grabfeld A (siehe beil. Planskizze) eine Veränderungssperre dahingehend zu erlassen, dass in diesem Bereich keine weiteren Bestattungen mehr erfolgen können. Ein Neukauf eines Erd- oder Urnengrabes sowie die Verlängerung von vorhandenen Wahlgrabstätten ist innerhalb dieser Veränderungssperre zukünftig nicht mehr möglich.
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der aktuell gültigen Fassung (GVBl. S. 153), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang gültig. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.