Über die Bundesförderung „Regionalbudget“ besteht erneut die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen, Organisationen oder Unternehmen eine finanzielle Unterstützung für Kleinstprojekte zu bieten. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Um-setzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Brohltal, Vordereifel und die Stadt Mayen laden gemeinsam ein, sich zu bewerben. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfrist sind vor allem zügig umsetzbare Vorhaben (z.B. Anschaffungen) einzureichen.
| Die wichtigsten Eckdaten | |
| Fördermittel-Budget: | 77.777 € (davon 70.000 € GAK-Mittel) (unter Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Bereitstellung) |
| Datum des Aufrufes: | 26.02.205 |
| Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen: | 01.04.2025 (Ausschlussfrist) |
| Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium: | 07.05.2025 (voraussichtlich) |
| Frist für Projektabschluss und Abrechnung: | 30.09.2025 |
| Inhalt des Aufrufes: | Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudget |
| Adresse für die Einreichung der Projektsteckbriefe: | Geschäftsstelle der LAG Osteifel-Ahr c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau Kirchstr. 15-19; 53518 Adenau |
Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze
Die Projektauswahlkriterien, das Formular zum Förderantrag und weitere Informationen sind unter www.leader-osteifel-ahr.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.
Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement:
| Regionalmanagement Hannah Reisten c/o Sweco GmbH, Koblenz 0261-30439-27 Hannah.reisten@sweco-gmbh.de | LAG Geschäftsstelle Bernhard Jüngling c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau 02691-305-100 Bernhard.juengling@adenau.de |
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Welche Voraussetzungen gelten?
Welche Fördersätze gelten?
| Basisförderung | Premiumförderung |
| private Zuwendungsempfänger | 40 % | 50 % |
| gemeinnützige Zuwendungsempfänger | 50 % | 80 % |
| öffentliche Zuwendungsempfänger | 65 % | 75 % |
Ablauf des Auswahlverfahrens:
| 1. | Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Förderantrags und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 01.04.2025). |
| 2. | Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement. |
| 3. | Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium. |
| 4. | Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget. |
| 5. | Abschluss eines Vertrags mit der LAG Osteifel-Ahr. |
| 6. | Umsetzung des Projektes und Einreichung der Belege bei der LAG bis spätestens 30.09.2025. |
Bitte beachten Sie,