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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 10/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Winnerath

für das Haushaltsjahr 2026

vom 06.03.2026

Der Ortsgemeinderat hat am 29.01.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 20.02.2026 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

300.535,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

330.383,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-29.848,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-32.207,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

9.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-5.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

37.207,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

0 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

394 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

49,00 Euro

für den zweiten Hund

69,00 Euro

für jeden weiteren Hund

114,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

500,00 Euro

für den zweiten Hund

1.000,00 Euro

für jeden weiteren Hund

1.500,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024*

= 1.080.298,21 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025*

= 1.046.382,21 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2026*

= 1.016.534,21 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)

Winnerath, den 06.03.2026
André Kürsten
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Winnerath liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Winnerath bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 09.03.2026 bis 17.03.2026 während den Servicezeiten montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.02 öffentlich aus.

Adenau, den 06.03.2026
Guido Nisius
Bürgermeister