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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Mitteilungen anderer Behörden
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Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Schuld, Blatt 1308,

Flur 2 Nr. 9, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Auf dem Nittersbüsch, 5.590 m².

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.