Die „Ahr“ innerhalb der Ortsgemeinde / Gemarkungsbereichs Insul (Verbandsgemeinde Adenau) wird ab 01.04.2025 auf die Dauer von jeweils 12 Jahren neu verpachtet.
Es können jeweils Einzelangebote auf die jeweils nachfolgend beschriebenen Fischerbereiche „Insul I“ und „Insul II“ und/oder aber auf beide Fischereibereiche im „Gesamtpaket“ geboten werden.
I.) Einzelgebot Fischereibereich „Ahr, Insul I“:
Die Verpachtung erstreckt sich auf den Verlauf der „Ahr“ innerhalb der Gemarkung Insul von der Gemarkungsgrenze Schuld/Insul ahrabwärts bis zur Ahrbrücke (aktuell Behelfsbrücke) in Insul, mit jeweiligen Zuflüssen und Abzweigungen
II.) Einzelgebot Fischereibereich „Ahr, Insul II“:
Die Verpachtung erstreckt sich auf Verlauf der „Ahr“ innerhalb der Gemarkung Insul, beginnend an der Ahrbrücke (aktuell Behelfsbrücke) in Insul ahrabwärts bis zur Gemarkungsgrenze Insul/Dümpelfeld mit den jeweiligen Zuflüssen und Abzweigungen, jedoch ohne den Mühlengraben der Hahnensteiner Mühle und ohne den Lückenbach.
III.) Gesamtgebot „Gesamtpaket III (Fischereibereiche Ahr, Insul I und II)“:
Die Verpachtung erstreckt sich dabei auf den Verlauf der „Ahr“ innerhalb der Gemarkung Insul von der Gemarkungsgrenze Schuld/Insul ahrabwärts bis zur Gemarkungsgrenze Insul/Dümpelfeld mit den jeweiligen Zuflüssen und Abzweigungen, jedoch ohne den Mühlengraben der Hahnensteiner Mühle und ohne den Lückenbach.
Vertragsunterlagen können im Bedarfsfall bei der Geschäftsführung der Fischereigenossenschaft Hocheifel-Ahr im Rathaus der Verbandsgemeinde-verwaltung Adenau, Kirchstr. 15, Rathaus B -Zimmer 2.08., 53518 Adenau (Werkleiter Jürgen Adriany, Tel. 02691-305500 oder Juergen.Adriany@adenau.de) angefordert werden. Vertragspartner ist die gemeinschaftliche Fischereigenossenschaft Hocheifel-Ahr.
Ortsbesichtigungen des zu verpachtenden Gewässers sind nach vorheriger Terminabsprache mit dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Insul, Herrn Ewald Neiß, Tel. Nr. 02695/402; E-Mail-Adresse: ewald.neiss@insul.de möglich.
Die schriftlichen Gebote sind in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Angebote Fischereiverpachtung Ahr, Insul“ bis spätestens
Montag, 24. März 2025, 15.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstr. 15, 53518 Adenau (Haus B, Zimmer 2.08, Werkleiter Jürgen Adriany), einzureichen.
Etwaige Angebotsabgaben per E-Mail können aufgrund der Wahrung des Gebotsschutzes leider nicht gewertet werden.
Das Angebot bzw. die Angebote muss/ müssen jeweils einen eindeutigen Gesamtbetrag in Euro für jeweils ein Pachtjahr ausweisen.
Ein Bieter / Interessent kann dabei entweder jeweils
| a) | nur ein Einzelgebot auf einen bestimmten Fischereibereich abgeben oder |
| b) | zwei separate Einzelgebote für die jeweiligen Fischereibereiche Insul I und Insul II abgeben oder |
| c) | auf alle drei Fischereibereiche/Pakete (siehe vorher beschriebene Fischereibereiche I.,II., III.) mit jeweiligen Einzelgebot bieten oder/ und |
| d) | nur ein Gesamtgebot für das „Gesamtpaket III -Insul I und II-“ abgeben. |
Die Fischereigenossenschaft ist weder an das jeweilige Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet und in der finalen Verpachtung der jeweiligen Fischereibereiche (Verpachtung in jeweiligen Einzelpaketen oder im Gesamtpaket) in freier Gestaltung und Entscheidung.
Interessenten müssen in Besitz eines auf ihren Namen ausgestellten gültigen Fischereischeines gemäß den Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Fischereigesetzes sein, welcher dem eingereichten Angebot bitte in Kopie beigefügt werden soll.