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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 11/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Regelung zum Aufbringen persönlicher Grabausstattung auf den Wiesengrabstätten in Adenau

Die Stadt Adenau informiert, dass gemäß § 13a Abs. 4 der Friedhofssatzung das Aufbringen persönlicher Grabausstattung (wie Blumen, Kerzen etc.) auf den Wiesengrabstätten nicht gestattet ist.

Außerhalb der Mähsaison (November bis Februar) wird persönliche Grabausstattung jedoch geduldet.

Sollten sich persönliche Grabausstattungen auf den Grabstätten befinden, bitten wir Sie, diese zu entfernen, damit die notwendigen Mäharbeiten auf dem Friedhof in Adenau durchgeführt werden können.

Frank Wisniewski
Stadtbürgermeister