| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 / 2026 nebst Haushaltsplan und Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Zu 1.)
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Leimbach für das Jahr 2025 / 2026 liegt nebst Haushaltsplan 2025 / 2026 und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau jeweils montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Rathaus Adenau, Haus B, Zimmer B1.11, bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 / 2026 durch den Ortsgemeinderat Leimbach zur Einsichtnahme aus. Etwaige Einsichtnahmen bitten wir vorher mit dem zuständigen Haushaltssachbearbeiter Markus Müller (Telefon: 02691 / 305-402) abzuklären bzw. einen Termin zu vereinbaren.
Zu 2.)
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Leimbach haben die Möglichkeit, im Zeitraum von Mittwoch, den 26.03.2025 bis einschließlich Dienstag, den 08.04.2025 entsprechende Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 / 2026 nebst Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau schriftlich einzureichen.
Der Ortsgemeinderat wird vor Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 / 2026 über die innerhalb v.g. Zeitraums eingegangenen Vorschläge in der öffentlichen Sitzung beraten und entscheiden.