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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Müllenbach

für das Haushaltsjahr 2025

vom 28.03.2025

Der Ortsgemeinderat hat am 20.02.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 14.03.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.712.972,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.605.404,00 Euro

Jahresüberschuss auf

107.568,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

185.931,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

130.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

952.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-822.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

636.569,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 0 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

415 v.H.

b) Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

30,00 Euro

für den zweiten Hund

60,00 Euro

für jeden weiteren Hund

100,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

400,00 Euro

für den zweiten Hund

600,00 Euro

für jeden weiteren Hund

800,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug =

7.532.189,96 EURO

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt =

7.396.049,96 EURO

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt =

7.503.617,96 EURO

(*Die Ausweisung des Eigenkapitals erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Rechnungslegung 2019 ff.

Müllenbach, den 28.03.2025
Matthias Rieder
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Müllenbach liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Müllenbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 31.03.2025 bis 08.04.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.03 öffentlich aus.

Adenau, den 28.03.2025
Guido Nisius
Bürgermeister