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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 14/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wirft

für das Haushaltsjahr 2025

vom 04.04.2025

Der Ortsgemeinderat hat am 18.02.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 20.03.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

243.213,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

265.925,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-22.712,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-27.023,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

61.500,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

99.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-38.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

65.023,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 0 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

345 v.H.

- Grundsteuer B

465 v.H.

b) Gewerbesteuer

410 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

44,00 Euro

für den zweiten Hund

88,00 Euro

für jeden weiteren Hund

132,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

324,00 Euro

für den zweiten Hund

594,00 Euro

für jeden weiteren Hund

864,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023* =

482.884,45 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* =

484.651,45 €

Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025* =

461.939,45 €

(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültigen Rechnungslegung 2019 ff.)

Wirft, den 04.04.2025
Gaby Simon
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wirft liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Wirft bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 07.04.2025 bis 15.04.2025 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.02 öffentlich aus.

Adenau, den 04.04.2025
Guido Nisius
Bürgermeister