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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 14/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Reifferscheid

für das Haushaltsjahr 2026

vom 03.04.2026

Der Ortsgemeinderat hat am 16.03.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 25.03.2026 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

836.572,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

863.238,00 Euro

Jahresfehlbetrag auf

-26.666,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-28.264,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

24.700,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

446.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-421.300,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 

449.564,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

0 Euro

zusammen auf

0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt

auf:

0 Euro

§ 5 Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

300 v.H.

- Grundsteuer B

415 v.H.

b) Gewerbesteuer

385 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

42,00 Euro

für den zweiten Hund

100,00 Euro

für den dritten Hund

200,00 Euro

für jeden weiteren Hund

500,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden:

für den ersten Hund

400,00 Euro

für den zweiten Hund

600,00 Euro

für jeden weiteren Hund

1.000,00 Euro

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug

= 5.798.814,64 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

= 5.771.914,64 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt

= 5.745.248,64 €

(*Die Ausweisung des Eigenkapitals erfolgt vorbehaltlich der endgültigen Rechnungslegung 2019ff.)

Reifferscheid, den 03.04.2026
Peter Leßmann
Ortsbürgermeister

H I N W E I S :

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Reifferscheid liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Reifferscheid bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 07.04.2026 bis 15.04.2026 während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr, auf Zimmer B1.03 öffentlich

aus.

Adenau, den 03.04.2026
Udo Seifen
Erster Beigeordneter