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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 15/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Adenau

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Adenau, in der Fassung der 8. Gesamtfortschreibung, ist seit dem 06.04.2001 wirksam. In seiner Sitzung am 19.06.2018 hat der Verbandsgemeinderat Adenau die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes beruht auf der Absicht der Ortsgemeinde Wershofen, die die Herstellung eines Bestattungswalds beabsichtigt. Mit der Bereitstellung der Bestattungsmöglichkeit im Wald möcht die Ortsgemeinde Wershofen einen Beitrag für den erkennbaren Wandel in der Bestattungskultur der Menschen leisten. Auf diese Weise soll eine Alternative zu den konventionellen Bestattungsformen außerhalb der traditionellen Friedhöfe ermöglich werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Adenau notwendig. Die 24 Änderung beinhaltet die Ausweisung einer Fläche für Wald mit der Zweckbestimmung „Friedhof“. Der Änderungsbereich ist im beigefügten unmaßstäblich abgedruckten Lageplan dargestellt.

Der Beschluss über die Aufstellung der 24 Änderung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Von der Änderung des Flächennutzungsplanes sind die nachstehenden Grundstücke betroffen:

Gemarkung Wershofen, Flur 23 Nr. 18 tlw. und 19 tlw.

Gleichzeitig hat der Verbandsgemeinderat am 19.06.2018 beschlossen, dass die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt wird. Hieraus resultierend wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass die Flächennutzungsplanänderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird. Für das oben angeführte Gebiet wird mit der Öffentlichkeit eine öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Die Unterrichtung findet in der Form statt, dass der Entwurf der Änderungsplanung bestehend aus einer Planzeichnung, der Begründung, einer Artenschutzprüfung sowie einem Bodengutachten in der Zeit vom

21.04.2025 bis einschließlich 21.05.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Adenau (www.adenau.de) unter der Rubrik Baurecht: Auslegungsverfahren eingesehen werden kann.

Darüber hinaus liegt der Entwurf während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.13 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht aus. Um mögliche Wartezeiten zu vermeiden, wird um telefonische Voranmeldung unter der Tel.: (02691) 305-207 gebeten.

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau informieren. Stellungnahmen können in dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@adenau.de, sowie schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Über die vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird der Verbandsgemeinderat Adenau in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Das Ergebnis wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53518 Adenau, den 07.04.2025
Guido Nisius
Bürgermeister