Vorbeugende Maßnahmen bei Ahr-Hochwasser soll eine der Aufgaben des Zweckverbands werden, geplant sind zahlreiche Rückhaltebecken.
KREIS AHRWEILER. TW. Knapp fünf Jahre sind seit der Flutkatastrophe im Ahrtal vergangen. Längst ist die Idee umfassenden Hochwasserschutzes und Wasserrückhaltung im oberen Ahrtal, aber auch die Idee des Blicks auf alle Gewässer im Kreis entstanden. Ein „Gewässerzweckverband Kreis Ahrweiler" soll die kommunale Familie im Schutz vor den Folgen von Starkregen vereinen. Aber das Konstrukt kommt einfach nicht voran, da sich immer wieder neue Szenarien auftun, die Nachbesserungen in der Vorbereitung der Gründung des Zweckverbandes fordern. Nun wurde der Punkt erneut von der weiteren Beratung im Kreistag abgesetzt. Wie es zeitlich weitergeht, ist und bleibt offen.
Was bisher geschah: Los ging es nach der Katastrophe mit einer „Kreisweiten Kooperationsvereinbarung zur Erstellung eines Planes zur Umsetzung und Weiterentwicklung von überörtlichen Maßnahmen aus den örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten im Landkreis Ahrweiler." Das Projekt beschäftigt sich mit konkreten Maßnahmen, die extreme Wassermengen bei großen Starkregen- und Hochwasserereignissen zurückhalten und damit mehrere Städte und Gemeinden übergreifend schützen können. Untersucht wurden sowohl technische Lösungen wie Rückhaltebecken als auch natürliche Ansätze, etwa die Schaffung zusätzlicher Retentionsflächen oder der Regenrückhalt in Forst und Landwirtschaft. Ein überörtlicher Maßnahmenplan umfasst den gesamten Kreis Ahrweiler und berücksichtigt dabei die Ahr, ihre Zuflüsse sowie andere Gewässer wie den Brohlbach. Zusätzlich wurde das Einzugsgebiet der Ahr auch über die Grenzen des Kreises hinaus betrachtet. Dazu wurden die Untersuchungen auf die benachbarten Landkreise und Kommunen des Ahreinzugsgebiets ausgedehnt. Bestehende Konzepte der Kommunen wurden ebenfalls mit einbezogen, um eine umfassende und wirkungsvolle Vorsorge zu gewährleisten. Es wurde eine erste Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Ahrweiler, den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig und Remagen, der Gemeinde Grafschaft sowie den Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal unterzeichnet, die den Startschuss für die Entwicklung des überörtlichen Maßnahmenplans gab. Nach der Prüfung verschiedener Varianten ergab sich die Gründung eines Zweckverbandes als das Mittel der Wahl. Was schnell klar wurde: die Maßnahmen, die den kommunalen Vertretern im September 2025 in Maria Laach vorgestellt wurden, werden trotz hohem Finanzierungsanteil des Landes für die Kommunen nicht bezahlbar sein. Bis heute steht nicht fest, wie die Projekte des Zweckverbandes finanziert werden sollen. Trotzdem wurden die Kommunen gebeten, ihren Beitritt zum Zweckverband zu erklären, was in den Rathäusern in Altenahr, Bad Breisig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Niederzissen, Remagen und Sinzig auch passierte. Im Februar lehnte dann die Gemeinde Grafschaft den Zutritt zumindest vorläufig ab. Dies wiederum bedingte eine Änderung des Entwurfs der Verbandsordnung, die der Kreistag eigentlich in seiner jüngsten Sitzung beraten und beschließen wollte. Die Ordnung sah die Teilnahme aller acht Kommunen des Kreises am Zweckverband vor, das „Nein" der Grafschaft bedingte nun die Änderung.
Aber nicht nur das: auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte zwischenzeitlich Änderungswünsche an der Verbandsordnung kommuniziert, die nicht nur redaktioneller Natur waren. So verlangt die ADD die Nennung eines Verbandssitzes und dazu die Festsetzung einer Wertgrenze für den An- und Verkauf von Grundstücken. Beides musste vor einer neuerlichen Beratung im Kreistag mit den Bürgermeistern der Kommunen im Kreis noch einmal beraten werden. So weit, so gut, die Beratungen hätten zur Sitzung des Kreistags abgeschlossen sein können. Welche Vorschläge die Kreisverwaltung bei den genannten Punkten machte, ist nicht bekannt.
Nun aber tagte noch der Verbandsgemeinderat in Adenau zur Sache. Und hier ergab sich die nächste Hürde, denn in Adenau beschloss man zwar einstimmig, dem Zweckverband beitreten zu wollen, allerdings beschloss das Gremium auch, dass der Beitritt unter der grundsätzlichen Bedingung einer Deckelung der an den Zweckverband zu zahlenden Kostenanteile erfolge. Hier nannte der Adenauer Rat konkrete Zahlen, was letztendlich dazu führte, dass die weitere Beratung im Kreistag, die im Beschlussvorschlag das Festhalten an einer Gründung des Gewässerzweckverbandes Kreis Ahrweiler vorsah, mangels Entscheidungsreife von der Tagesordnung genommen werden musste. „Es bedarf zunächst weiter gehenden Beratungen mit den Bürgermeistern."
Wenn dann einmal die Verbandsordnung aktualisiert ist, wird sich der Kreistag erneut damit beschäftigen müssen, bevor die dann geänderte Ordnung erneut den Weg durch die Stadt-, Verbandsgemeinde- und Gemeinderäte gehen muss und es einer neuerlichen Zustimmung bedarf.