H A U S H A L T S S A T Z U N G
der Ortsgemeinde Sierscheid
für das Haushaltsjahr 2026
vom 17.04.2026
Der Ortsgemeinderat hat am 04.03.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in derzeit gültiger Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage an die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 31.03.2026 hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden:
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 187.906,00Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 182.999,00 Euro |
| Jahresüberschuss auf | 4.907,00 Euro |
| |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -5.332,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 150.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -150.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 155.332,00 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0 Euro |
| zusammen auf | 0 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belastet, werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird
| festgesetzt auf: | 0,00 Euro |
Die Steuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| a) Grundsteuer | |
| - Grundsteuer A | 345 v.H. |
| - Grundsteuer B | 465 v.H. |
| b) Gewerbesteuer 380 v.H. | |
| Die Hundesteuer beträgt für ungefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden: | |
| für den ersten Hund | 46,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 87,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 141,00 Euro |
| Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden: | |
| für den ersten Hund | 350,00 Euro |
| für den zweiten Hund | 500,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 750,00 Euro |
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2024* = | 352.735,74 € |
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025* = | 354.542,74 € |
| Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2026* = | 359.449,74 € |
(*Die Ausweisung der weiteren Eigenkapitalentwicklung erfolgt nach endgültiger Rechnungslegung 2019 ff.)
H I N W E I S :
Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Sierscheid liegt zur Einsichtnahme durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Sierscheid bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, vom 20.04.2026 bis 28.04.2026 während den Servicezeiten montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr (nach Terminvereinbarung), auf Zimmer B1.02 öffentlich aus.