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Adenauer Nachrichten
Ausgabe 17/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Straßenreinigungssatzung

Bekanntmachung

Hiermit wird die 3. Änderung der Anlage A zur „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Adenau vom 29.01.2015“ sowie die Änderung der Anlage der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 29.01.2015“ öffentlich bekannt gemacht.

Hinweis:

Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang gültig. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
53518 Adenau, den 11.04.2024
Guido Nisius
Bürgermeister

3. Änderung

der Anlage A zur „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Adenau vom 29.01.2015“ sowie der Anlage der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Adenau vom 29.01.2015“

Der Stadtrat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 17 Abs. 3 des Landesstraßengesetzes (LStrG) die nachfolgende 3. Änderung der Satzungen beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1 Änderung

Die Anlage A zur „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Adenau vom 29.01.2015“ sowie die Anlage der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Adenau vom 29.01.2015“ wird wie folgt geändert:

Näsbachstraße

bis einschl. Ende Anwesen Flur 4 Nr. 104/1 und dem gegenüberliegenden Grundstück Flur 5 Nr. 11 tlw. zusätzlich Wegeparzelle Flur 5 Nr. 10 bis zur Haarnadelkurve

§ 2 Inkrafttreten

Die 3. Änderung der Satzungen tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

53518 Adenau, den 11.04.2024
gez. Arnold Hoffmann
Stadtbürgermeister